ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ALUTECH SYSTEMS, S.R.O.

mit Sitz in Úherce 165, 330 23 Úherce, Bezirk Plzeň, Tschechische Republik, Aktenzeichen: 290 89 077, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in Plzeň, Abteilung C, Einlage 24004

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) sind Bestandteil aller Geschäftsverträge zwischen der ALUTECH Systems, s.r.o. (nachstehend "ALUTECH" oder "Gesellschaft") und der unterzeichneten Gegenpartei (nachstehend "Kunde"). ALUTECH liefert Waren, erbringt Dienstleistungen und unterbreitet Angebote ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

1.2 Etwaige allgemeine Vorschriften, Geschäftsbedingungen oder sonstige Unterlagen des Bestellers sind für ALUTECH nicht verbindlich, unabhängig davon, ob ALUTECH solchen Bedingungen des Bestellers widersprochen hat.

1.3 Etwaige Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.

2. Benachrichtigung

2.1 Alle Mitteilungen über die zwischen dem Kunden und ALUTECH auf der Grundlage dieser Bedingungen geschlossenen Handelsverträge, einschließlich Bestellungen, Rechnungen usw. (nachstehend "Mitteilungen" genannt) bedürfen der Schriftform und müssen persönlich und/oder per Fax und/oder per E-Mail und/oder per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zugestellt werden.

2.2 Alle an ALUTECH gerichteten Mitteilungen sind zu richten an Úherce 165, 330 23 Úherce, Bezirk Plzeň, Tschechische Republik, Telefon: +420 374 634 007, invoice@cz.alutech-group.com.

Es besteht auch die Möglichkeit, Mitteilungen direkt an das Verkaufspersonal eines der Produktionswerke der Unternehmensgruppe Alutech zu senden, wenn dem Kunden eine solche E-Mail-Adresse mitgeteilt wurde. In jedem Fall muss diese Adresse einen der folgenden Domain-Namen haben: @alt.by, @alutech.by, @alutech-doors.by, @alutech-mc.com.

2.3 Alle an den Kunden gerichteten Mitteilungen werden an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse in Übereinstimmung mit dem Artikel aus diesen Bedingungen gesendet.

2.4 Eine schriftliche, von der empfangenden Partei unterzeichnete Zustellungsmitteilung gilt als Beweis für den Erhalt der Mitteilung, unabhängig davon, ob sie persönlich übergeben oder per Einschreiben versandt wurde.

3. Zustandekommen des Kaufvertrages

3.1 Das Vertragsverhältnis zwischen ALUTECH und dem Besteller kommt durch die vereinbarten Bedingungen zustande.

3.2 Ein Angebot oder eine Abrechnung von ALUTECH ohne Vertragsabschluss ist unwirksam.

3.3 Der Kunde, der einen Vertrag abschließen will, schickt eine Bestellung an ALUTECH.

3.4 Eine Bestellung kann vom Kunden über jedes in Ziffer 2 dieser Bedingungen genannte Kommunikationsmittel aufgegeben und im Internetportal auf der ALUTECH-Website https://aservice.alutech24.com eingestellt werden.

3.5 Jede vom Kunden aufgegebene Bestellung muss mindestens den Namen des Kunden, den Sitz des Kunden, eine Firmenkennung, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Postanschrift, die E-Mail-Adresse, die Faxnummer, die Zahlungsdaten, die Artikelnummer und die Menge der bestellten Waren, den Katalogcode der Waren (falls vorhanden), die Einzelpreise, den Gesamtpreis und das voraussichtliche Lieferdatum enthalten.

Der Kunde hat ALUTECH unverzüglich mitzuteilen, wenn sich seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geändert hat oder wenn seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gelöscht wurde. Andernfalls hat er ALUTECH den Schaden zu ersetzen, der durch die Verwendung einer falschen oder nicht vorhandenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer entstehen kann.

3.6 Das Fehlen eines Verweises auf diese Bedingungen in einer Bestellung bedeutet nicht, dass sie für diese Bestellung nicht gelten.

3.7 Die Annahme der Bestellung wird durch die Übersendung einer Rechnung über die Vorauszahlung (im Falle der Vorauszahlung) an den Kunden auf einem der in Artikel 2 der vorliegenden Bedingungen genannten Kommunikationsmittel bestätigt.

3.8 Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald ALUTECH die Mitteilung des Kunden über die Annahme der Rechnung erhalten hat.

3.9 Wenn der Kunde ALUTECH nicht innerhalb eines Arbeitstages nach Erhalt der Rechnung eine Ablehnungsmitteilung und/oder einen Vorbehalt gegen die Rechnung übermittelt, gilt der Vertrag am Tag nach dem Erhalt der Rechnung durch den Kunden als abgeschlossen.

3.10 Nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Besteller nur mit schriftlicher Zustimmung von ALUTECH das Recht, die Bestellung zu ändern oder zu stornieren. Wird eine solche Zustimmung eingeholt, so hat der Besteller an ALUTECH eine Stornogebühr in Höhe von 10% des Gesamtwertes der stornierten Bestellung zu bezahlen. Neben dieser Stornogebühr hat ALUTECH das Recht, den vollen Wert der von ALUTECH zum Zeitpunkt der Änderung/Stornierung bereits hergestellten Ware sowie die Erstattung aller sonstigen damit verbundenen Kosten zu verlangen. Hat der Besteller für die von der Änderung/Stornierung des Auftrages betroffene Ware eine Vorauszahlung geleistet, so ist ALUTECH berechtigt, die Vorauszahlung auf die vom Besteller nach dem vorstehenden Satz zu leistenden Zahlungen anzurechnen.

3.11 Stimmt ALUTECH der Änderung oder Stornierung der Bestellung nicht zu, haben die Parteien ihre Liefer- und Abnahmeverpflichtungen sowie ihre Zahlungsverpflichtungen in vollem Umfang zu erfüllen.

3.12 Die in den Bestellungen von ALUTECH enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen und Angaben über Maße und Gewichte sind unverbindlich.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Standardpreise schließen die Kosten für die Aufbereitung und Verpackung der Ware nach den Regeln von ALUTECH ein. Erhält ALUTECH einen Auftrag des Bestellers, der die Lieferung von Waren in einer nicht normgerechten Verpackung oder andere nicht normgerechte Anforderungen erfordert, wird ALUTECH den Besteller unverzüglich kontaktieren und ihn über die mit der nicht normgerechten Verpackung verbundene Preiserhöhung oder andere zur Erfüllung des Auftrages vorzunehmende Anpassungen informieren. Anschließend erteilt der Kunde von ALUTECH einen neuen Auftrag, der die Preiserhöhung und andere von ALUTECH verlangte Anpassungen berücksichtigt.

4.2 Alle Preise von ALUTECH werden in EUR ohne Mehrwertsteuer berechnet, wenn in der Rechnung keine andere Währung angegeben ist.

4.3 Zu dem so berechneten Nettopreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe des entsprechenden Wertes der gekauften Ware zum Zeitpunkt der Ausstellung eines Steuerbelegs - Rechnung hinzugerechnet.

4.4 Erhöhen sich die Gesamtkosten der für die Herstellung der vertragsgegenständlichen Ware benötigten Rohstoffe gegenüber den Gesamtkosten der Rohstoffe zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung von ALUTECH (z.B. durch Erhöhung der Rohstoffpreise oder sonstiger Kosten), so ist ALUTECH berechtigt, den Auftragspreis entsprechend zu erhöhen, sofern ALUTECH den Besteller unverzüglich von der Preiserhöhung in Kenntnis setzt. Ist der Besteller damit nicht einverstanden, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne die in Ziffer 3.10 festgelegte Kündigungsgebühr zu bezahlen.

4.5 Die Bezahlung von Vorausrechnungen hat in voller Höhe vor dem Versand der Ware zu erfolgen, sofern die Parteien nichts Anderes schriftlich vereinbart haben. Der Kunde bezahlt die Waren und Dienstleistungen durch Überweisung des vollständigen Betrags der ausstehenden Rechnung auf das Bankkonto von ALUTECH innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist. Die Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der fällige Betrag auf dem Bankkonto von ALUTECH gutgeschrieben wird. Alle mit der elektronischen Überweisung von Rechnungen von ALUTECH verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

4.6 Der Besteller verzichtet auf die Verrechnung mit eigenen Forderungen gegen Rechnungen von ALUTECH, sofern nicht im Voraus schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.7 Erfolgt die Zahlung an ALUTECH nicht bis zum Fälligkeitstag, ist ALUTECH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % des ausstehenden Gesamtbetrages (nachfolgend "Zinsen") für jeden Tag des Verzuges bis zur Zahlung zu berechnen. Die Zahlung von Zinsen berührt nicht die Verpflichtung des Bestellers, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Bei einem Zahlungsverzug des Bestellers von mehr als 90 Tagen ist der Besteller verpflichtet, ALUTECH zusätzlich zu den Zinsen eine Vertragsstrafe in Höhe von 2 % des geschuldeten Betrages für jeden angefangenen Verzugstag zu zahlen, beginnend mit dem 91. Tag, höchstens jedoch 100 % des Wertes der nicht bezahlten Ware. Die Zahlung von Zinsen und Vertragsstrafen durch den Kunden lässt das Recht von ALUTECH auf Schadensersatz unberührt.

5. Lieferbedingungen

5.1 Die Lieferbedingungen sind Incoterms 2010 EXW, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben (Úherce 165, 330 23 Úherce, Bezirk Plzeň, Tschechische Republik).

Haben ALUTECH und der Besteller andere Lieferbedingungen (Gruppe C und D Incoterms 2010) vereinbart und wird die Ware in das Lager des Bestellers oder an einen anderen vom Besteller bestimmten Ort geliefert, so gilt die Ware als geliefert, wenn der entsprechende CMR von einem Mitarbeiter des Bestellers oder einer Person, die mit dem Besteller in einem Vertragsverhältnis steht, unterzeichnet ist.

5.2 Hält ALUTECH eine im Kaufvertrag vereinbarte verbindliche Frist nicht ein, so hat der Kunde der Gesellschaft schriftlich die gesetzlich maximal zulässige Nachfrist zu setzen. Erfolgt die Lieferung jedoch nicht innerhalb dieser Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die Rückerstattung sämtlicher Zahlungen für die nicht erfüllte Bestellung unter diesem Kaufvertrag zu verlangen.

5.3 Umstände, die eine Haftung gemäß § 2913 Abs. 2 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Gesetz Nr. 89/2012 mit späteren Änderungen) ausschließen, wie z.B. Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben und andere ähnliche Ereignisse, auf die ALUTECH keinen Einfluss hat und die von ALUTECH nicht vorhergesehen oder verhindert werden konnten, einschließlich staatlicher Export- oder Importembargos, die ALUTECH nicht zu vertreten hat, entbinden ALUTECH von der Verpflichtung zur Einhaltung der Lieferfrist. Dauern die Umstände länger als sechs (6) Monate an und ist nicht absehbar, ob sie innerhalb eines künftigen Zeitraums von sechs (6) Monaten wegfallen werden, sind beide Parteien berechtigt, von dem von den Umständen betroffenen Kaufvertrag zurückzutreten und sich gegenseitig die bis dahin empfangenen Leistungen aus diesem Vertrag zurückzugewähren.

5.4 Sofern die Lieferung auf Kosten von ALUTECH erfolgt, hat der Besteller die Entladung der Ware technisch zu unterstützen und die Ware am Bestimmungsort zu entladen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

5.5 Kommt es durch Verschulden des Bestellers zu einem Annahmeverzug oder erfüllt der Besteller eine sonstige Pflicht zur Entladung der Ware nicht, so hat der Besteller ALUTECH alle tatsächlichen Kosten für Entladung, Lagerung, Umladung, verspäteten Transport und Weitergabe zu erstatten, die durch die Nichtentladung der Ware durch den Besteller entstehen.

5.6 Bei der Entladung hat der Besteller die Qualität und Quantität der Ware zu prüfen. Die Übergabe der Ware an den Kunden erfolgt auf der Grundlage des Lieferscheins: CMR plus Packliste oder Frachtbrief. Wenn der Lieferschein von beiden Parteien vorbehaltlos unterzeichnet wird / der CMR vom Käufer unterzeichnet wird, bedeutet dies, dass der Käufer die Ware oder den vereinbarten Teil der Ware wie im Lieferschein angegeben erhalten hat und dass die Ware frei von offensichtlichen Mängeln ist.

6. Haftung für Mängel, Gewährleistung

6.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware bei Erhalt der Ware auf Menge und Qualität zu prüfen. Beanstandungen der Menge können innerhalb von drei (3) Werktagen nach Erhalt der Ware und Beanstandungen der Qualität in Form von offensichtlichen Mängeln können innerhalb von dreißig (30) Werktagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden; die Bestimmung in Ziff. 5.6, zweiter Satz, bleibt davon unberührt. Werden die Reklamationen nicht innerhalb der vorgenannten Fristen geltend gemacht, erlöschen alle Ansprüche des Abnehmers in Bezug auf die Menge oder die offensichtlichen Mängel.

6.2 Bei der Reklamation hat der Kunde ALUTECH alle erforderlichen Informationen zu übermitteln, darunter Fotos, eine genaue Beschreibung des Problems, eine Kopie des Etiketts oder der darauf angegebenen Informationen (Beschreibung, Klassifizierung, Artikel, Code der Spezifikation der Arbeitsparameter), die Menge der fehlenden oder mangelhaften Ware und das Datum der Lieferung.

6.3 Der Besteller hat (i) ALUTECH die Prüfung der reklamierten Ware zu ermöglichen, indem er die Ware oder deren Muster zur Prüfung an ALUTECH sendet und (ii) die Originalverpackung der Ware so aufzubewahren, dass sie für den Rücktransport zu ALUTECH verwendet werden kann. Falls die Originalverpackung nicht zur Verfügung steht, hat der Besteller seine eigene Verpackung für den Transport der Ware zu verwenden. Der Kunde trägt alle Kosten, die ihm durch den Versand der beanstandeten Ware oder von Mustern davon an ALUTECH entstehen. Wird die Beanstandung von ALUTECH anerkannt, so hat ALUTECH dem Besteller diese Kosten zu ersetzen.

6.4 ALUTECH prüft die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach deren Erhalt. Sollte es erforderlich sein, die beanstandete Ware oder Muster davon zu Prüfzwecken an ALUTECH zu senden, prüft ALUTECH die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware oder Muster. ALUTECH teilt dem Kunden in ihrer Stellungnahme zur Reklamation mit, ob die Reklamation anerkannt wird oder nicht.

6.5 Wird die Reklamation anerkannt, behebt ALUTECH den Mangel innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Anerkennung der Reklamation, indem sie die mangelhafte Ware repariert oder durch mangelhafte Ware ersetzt oder zusätzliche Ware als Ersatz für die fehlende Ware liefert. Wenn dieses Verfahren nicht möglich ist oder unverhältnismäßige Kosten verursachen würde, bietet ALUTECH dem Kunden einen Abzug vom Preis oder eine Rückerstattung des Gesamtbetrags für die mangelhafte oder fehlende Ware an und vereinbart dies mit ihm. Im Falle einer Rückerstattung für mangelhafte Ware trägt der Besteller die Kosten der Entsorgung. Im Falle einer Erstattung stellt ALUTECH dem Besteller eine Gutschrift aus. Sobald die Gutschrift mit der Unterschrift des Bestellers an ALUTECH zurückgegeben wurde, wird der entsprechende Betrag dem Bankkonto des Bestellers gutgeschrieben.

6.6 ALUTECH leistet für die Dauer von zwölf (12) Monaten nach Übergabe der Ware an den Besteller Gewähr für versteckte Mängel, sofern der Besteller die Ware nur in der Weise und zu dem Zweck verwendet, wie es im Kaufvertrag vereinbart ist, oder, falls ein solcher nicht abgeschlossen wurde, wie es handelsüblich ist und zu dem üblichen Zweck. DIN-Toleranzen begründen keine Ansprüche und gelten nicht als Mängel. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel der Ware, die auf normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch oder unzureichende Lagerung zurückzuführen sind. Die Geltendmachung und Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen richtet sich nach den Bestimmungen dieser Ziffer 6.

6.7 ALUTECH haftet nicht für den nicht ordnungsgemäßen Betrieb des Systems, wenn ALUTECH-Komponenten mit anderen erforderlichen Komponenten verwendet oder durch Fremdkomponenten ersetzt wurden, die nicht zuvor von ALUTECH geprüft und genehmigt wurden und die sich nicht als sicher für das fertig montierte System erwiesen haben. In diesem Fall (Verwendung von Fremdelementen im ALUTECH-System) ist ALUTECH nur für die Konformität des spezifischen Produkts mit den technischen Parametern verantwortlich, die mit dem Kunden auf den unterzeichneten Zeichnungen, Spezifikationen usw. vereinbart wurden.

7. Einschränkung der Haftung

7.1 ALUTECH haftet nicht für Mängel, die auf normalen Verschleiß, Missbrauch, unsachgemäße Lagerung oder unsachgemäße Wartung zurückzuführen sind, und auch nicht für Schäden an den Waren, die nach der Lieferung der Waren an den Kunden entstanden sind, es sei denn, sie werden von der Garantie gemäß Ziffer 6.6 der Bedingungen abgedeckt.

7.2 Die Gesamthaftung von ALUTECH gegenüber dem Kunden für Schäden, einschließlich des tatsächlichen Verlusts und des entgangenen Gewinns, die sich aus einer Verletzung eines abgeschlossenen Kaufvertrags (einschließlich einer Verletzung dieser Bedingungen) oder einer Verletzung der gesetzlichen Pflichten von ALUTECH in Bezug auf einen solchen Vertrag ergeben, ist auf einen Gesamtbetrag in Höhe des Gesamtpreises der von dieser Verletzung betroffenen Waren begrenzt. Eine solche Schadensbegrenzungsvereinbarung entspricht dem vorhersehbaren und angemessenen Betrag des Verlustes, den ALUTECH zum Zeitpunkt des Abschlusses des betreffenden Kaufvertrags als mögliche Folge einer Verletzung ihrer Verpflichtungen aus diesem Kaufvertrag oder einer Verletzung ihrer gesetzlichen Pflichten in Bezug auf diesen Vertrag erwarten konnte und der in Anbetracht der Tatsachen und des Zwecks dieses Kaufvertrags zu erwarten gewesen wäre.

8. Eigentumsübergang der Waren

8.1 Das Eigentum an den Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung oder der Zahlung, je nachdem, was später eintritt, auf den Besteller über. Im Falle der Bezahlung nach der Lieferung bleibt ALUTECH Eigentümerin aller gelieferten Waren, bis der Besteller alle seine ausstehenden Verpflichtungen gegenüber ALUTECH beglichen hat, einschließlich allfälliger zusätzlicher Transportkosten, Verzugszinsen und/oder Konventionalstrafen. ALUTECH hat das Recht, die Lieferung auszusetzen, bis alle ausstehenden Verpflichtungen des Bestellers beglichen sind. Handelt der Kunde im Namen eines Dritten oder als Beauftragter, übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Folgen, die sich aus der Tatsache ergeben, dass ALUTECH bis zur Begleichung aller ausstehenden Verpflichtungen des Kunden Eigentümerin der Ware bleibt, vorausgesetzt, der Kunde informiert den Auftraggeber oder Endkunden über diese Tatsache.

8.2 Die im Eigentum von ALUTECH verbleibende Ware darf nicht zu Gunsten Dritter verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware in der üblichen Weise und für die üblichen Zwecke zu verwenden und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Ware vor Beschädigungen zu schützen.

8.3 Verstößt der Besteller gegen eine seiner Verpflichtungen aus diese Ziffer 8 oder begleicht er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer Mitteilung über den Vertragsbruch alle ausstehenden Verpflichtungen, ist ALUTECH berechtigt, von allen Kaufverträgen in Bezug auf die noch in ihrem Besitz befindlichen Waren zurückzutreten und die Waren in Besitz zu nehmen, was vom Besteller in keiner Weise verhindert werden darf. Das Recht von ALUTECH, Schadensersatz zu verlangen, wird durch eine solche Inbesitznahme der Ware oder durch die Zahlung von Vertragsstrafen nicht berührt.

8.4 Tritt der Besteller vom Vertrag zurück oder tritt ALUTECH aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, so ist ALUTECH berechtigt, die nach den Wünschen des Bestellers hergestellte Ware (einschließlich der Ware, die ggf. aus Rohstoffen in den vom Besteller bestellten Farben hergestellt wird) unentgeltlich an den Besteller zu liefern und/oder den Warenwert erstattet zu bekommen. ALUTECH ist berechtigt, für Waren, die gemäß den Anforderungen des Bestellers hergestellt wurden, eine Erstattung zu verlangen. In diesem Fall hat der Besteller alle gelieferten Ware spätestens 2 Monate nach deren Lieferung an ALUTECH zurückzugeben.

8.5 ALUTECH ist nicht verpflichtet, die Rücksendung von Waren, die in einwandfreier Qualität geliefert wurden, zu akzeptieren. Erklärt sich ALUTECH bereit, diese Ware freiwillig anzunehmen, erstattet ALUTECH maximal 70% des vom Besteller für diese Ware gezahlten Preises.

8.6 Erhält der Besteller die Produkte in Stahlverpackung (Mehrwegverpackungen), so steht das Eigentum an diesen Verpackungen ALUTECH zu. Der Übergabe der Stahlverpackungen an den Kunden ist ein Proforma-Rechnung beizufügen. Der Besteller gewährleistet die Sicherheit des Eigentums von ALUTECH und haftet bei Beschädigung oder Verlust der Mehrwegverpackungen mit einer Kaution in Höhe von 305 Euro pro Stück. Die Rückgabe von Mehrwegverpackungen unterliegt den gleichen Bedingungen wie die Lieferung. Die maximale Frist für die Rückgabe, die der Kunde für die Aufbewahrung der Stahlverpackung hat, beträgt 60 Tage.
Die Strafe für die Nichteinhaltung der Rückgabefrist beträgt 0,1 % des Pfandwertes für jeden Tag des Verzugs. ALUTECH ist berechtigt, diese Vertragsstrafe vom Besteller zurückzufordern.
Lagert der Besteller die Mehrwegverpackungen innerhalb von 5 Monaten ab Lieferdatum oder länger ein, ist ALUTECH berechtigt, dem Besteller 100 % des Pfandwertes der eingelagerten und nicht fristgerecht zurückgegebenen Mehrwegverpackungen in Rechnung zu stellen.
Der AG darf die Stahlverpackungen nicht seinen Kunden, Subunternehmern zur Verfügung stellen, mit anderen Kunden tauschen oder so verwenden, dass er die Kontrolle über den Umschlag der Stahlverpackungen verliert.

8.7 Wird die Ware auf schriftlichen Wunsch des Bestellers an einen Dritten geliefert, so gilt die Lieferverpflichtung gegenüber dem Besteller als erfüllt, wenn die Empfangsbestätigung (Unterschrift) des genannten Dritten im CMR hinterlegt wird. Alle Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber ALUTECH nach diesen Bedingungen bleiben hiervon unberührt.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1 Diese Bedingungen unterliegen dem UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf und den UNIDROIT-Grundsätzen für internationale Handelsverträge. Soweit in diesen Bestimmungen nicht geregelt, gelten die Bestimmungen der tschechischen Rechtsvorschriften, insbesondere das Gesetz Nr. 89/2012, die Gesetzessammlung, das Bürgerliche Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung.

9.2 Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und/oder einem Kaufvertrag ergeben und die von den Parteien nicht innerhalb von 20 Tagen gütlich beigelegt werden können, werden durch ein Schiedsverfahren gemäß der Eilschiedsgerichtsordnung des Schiedsgerichtsinstituts der Stockholmer Handelskammer endgültig entschieden. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist Prag, Tschechische Republik. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch. Wird ein Schiedsverfahren über ein Rechtsverhältnis eingeleitet, über das bereits ein Schiedsverfahren zwischen den Parteien läuft, vereinbaren die Parteien, die neuen Ansprüche mit dem laufenden Verfahren zusammenzufassen.

9.3 ALUTECH ist berechtigt, jederzeit vor Einleitung eines Schiedsverfahrens gemäß der Ziffer 9.2 jede Streitigkeit mit dem Besteller nach eigenem Ermessen an das zuständige staatliche Gericht in dem Land zu verweisen, in dem der Besteller seinen Sitz hat.

9.4 Wird ein Schiedsverfahren nach Ziffer 9.2 eingeleitet, ist ALUTECH nicht mehr berechtigt, die Streitigkeit über die jeweilige Lieferung und/oder etwaige Gegenansprüche vor staatliche Gerichte im Sinne von Ziffer 9.3 zu bringen. Im Falle eines Verfahrens vor einem staatlichen Gericht gemäß Ziff. 9.3 sind beide Parteien nicht mehr berechtigt, ein Schiedsverfahren einzuleiten; in diesem Fall werden alle Streitigkeiten zwischen den Parteien betreffend die betreffende Lieferung und/oder allfällige Gegenforderungen an dieses staatliche Gericht verwiesen.

9.5 Diese Ziffer 9 hindert die Vertragsparteien nicht daran, bei dem zuständigen staatlichen Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen, soweit die betreffende Partei dies für angemessen hält.

10. Richtlinie über personenbezogene Daten:

10.1 Erhält eine Partei (Kunde, ALUTECH) bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen AGB Zugang zu personenbezogenen Daten von Mitarbeitern der anderen Partei (Kunde, ALUTECH) oder zu personenbezogenen Daten von Personen, die mit der anderen Partei in einem zivilrechtlichen Verhältnis stehen (im Folgenden jeweils die empfangende Partei und die sendende Partei), so verpflichtet sich diese Partei, die erhaltenen personenbezogenen Daten nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. 04.04.2016 (GDPR) und den Gesetzen des Landes, in dem sie ansässig ist, zu verarbeiten, um ihren Verpflichtungen aus diesen AGB nachzukommen und den angemessenen Schutz und die Vertraulichkeit der erhaltenen personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

10.2 Die sendende Partei gewährt der empfangenden Partei das Recht, personenbezogene Daten gemäß diesen AGB zu verarbeiten, und holt die schriftliche Zustimmung ihrer Mitarbeiter (Personen, die in einem zivilrechtlichen Verhältnis zur sendenden Partei stehen) zur Übermittlung personenbezogener Daten an die empfangende Partei und deren Weiterverarbeitung durch diese Partei ein, einschließlich der Zustimmung zum Erhalt von Newslettern der empfangenden Partei und Einladungen der empfangenden Partei (oder ihrer verbundenen Unternehmen) und Informationsumfragen vor der Übermittlung personenbezogener Daten.

10.3 Die Bedingungen für die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht durch diese Bedingungen geregelt sind, werden durch die Datenschutzpolitik jeder Partei geregelt, die im Internet frei zugänglich ist. Die ALUTECH-Datenschutzerklärung ist unter aservice.alutech24.com abrufbar.


In Úherce, Oktober 2018, ALUTECH Systems, s.r.o.