Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung «ALUTECH Systems s.r.o.»
eingetragen in Bor, Nová Hospoda 19, district Tachov, 348 02, Czech Republic, ID No: 290 89 077, im Handelsregister des Amtsbezirkes der Stadt Pilsnen, Abteilung C, Referenz 24004
1.1. Sämtlichen Vertragsbeziehungen zwischen der Fa. «ALUTECH Systems s.r.o.» (weiterhin als “ALUTECH” oder “Gesellschaft” bezeichnet) und der anderen Vertragspartei (weiterhin als „Kunde“ bezeichnet) liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiterhin „Geschäftsbedingungen“) zugrunde. Alle Lieferungen, Angebote und Leistungen werden von der Fa. „ALUTECH“ ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen erbracht.
1.2. Die Allgemeinen Bedingungen, die Geschäftsbedingungen des Kunden sowie auch alle anderen Unterlagen sind für die Fa. „ALUTECH“ nicht verbindlich, auch wenn „Alutech“ diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Die Abweichungen von den Geschäftsbedingungen – falls solche vorhanden sind – bedürfen der schriftlichen Form und sollen von den beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.
2.1 Die Angebote der Fa. „ALUTECH“ sind freibleibend.
2.1. In jeder Bestellung des Kunden sollen mindestens der Typ und die Menge der bestellten Ware, die Katalognummer der Ware (falls vorhanden ist), der Einheitspreis, der Gesamtpreis sowie auch das erwünschte Lieferdatum angegeben werden. Die Bestellung gilt als unwiderruflich und verbindlich für den Kunden innerhalb von 15 Tagen nach dem Empfang der gegebenen Bestellung von der Fa. „ALUTECH“. Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und der Fa. „ALUTECH“ soll wie folgt abgeschlossen werden: (i) in der Form und am Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Fa. „ALUTECH“ oder (ii) nach der Ausstellung der vorläufigen oder endgültigen Faktura für die bestellte Ware, die von der Fa. „ALUTECH“ unterzeichnet ist, unter der Voraussetzung, dass die Auftragsbestätigung oder die Faktura dem Kunden innerhalb von der festgelegten Frist zugeliefert wird. Laut der Ziffer 2.2 bedürfen alle Bestellungen, Faktura und Auftragsbestätigungen der Schriftform und können per E-Mail, per Fax, per Post oder mit einem Eilboten geschickt werden.
2.3. Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages laut der Ziffer 2.2. kann der Kunde bei der schriftlichen Genehmigung der Fa. „ALUTECH“ die Bestellung ändern oder rückgängig machen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, der Fa. „ALUTECH“ eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% vom Preis der abbestellten Ware zu zahlen. Die Fa. „ALUTECH“ behält sich vor, einen Anspruch auf den Ersatz der Kosten für die hergestellten Waren am Tag der Änderung des Auftrages/Abbestellung geltend zu machen. Im Fall der Anzahlung für den Auftrag, der weiterhin geändert oder rückgängig gemacht wird, ist die Fa. „ALUTECH“ verpflichtet, diese Anzahlung zum Ausgleich der Kosten des Kunden aufzurechnen, die ihm aus der vorgängigen Bestellung entstanden sind. Ist die Fa. „ALUTECH“ mit der Änderung des Auftrages oder mit der Abbestellung nicht einverstanden, sind die Vertragsparteien verpflichtet, die Lieferungen in vollem Umfang laut der ursprünglichen Bestellung des Kunden gemäß dem Kaufvertrag, der laut der Ziffer 2.2 abgeschlossen ist, zu machen.
2.4. Die üblichen Preise inkludieren die Kosten für die Abfertigung und Verpackung der Ware laut den Forderungen der Fa. „ALUTECH“. Bekommt die Fa. „ALUTECH“ einen Auftrag, der nicht übliche Verpackung oder andere nicht übliche Bedingungen voraussetzt, ist sie verpflichtet, unverzüglich den Kontakt mit dem Kunden aufzunehmen und ihn von der möglichen Erhöhung des Lieferpreises wegen der nicht üblichen Verpackung oder der anderen nicht üblichen Maßnahmen zu benachrichtigen. Nach dieser Benachrichtigung ist der Kunde verpflichtet, die neue Bestellung bei der Berücksichtigung des erhöhten Lieferpreises sowie auch der anderen Bedingungen der Fa. „ALUTECH“ zu machen. Wird die neue Bestellung vom Kunden nicht gemacht, ist die Fa. „ALUTECH“ berechtigt, die ursprüngliche Bestellung des Kunden abzulehnen.
2.5. Alle Bilder, Zeichnungen und Informationen über die Größe und Gewicht der Ware, die in den Bestellungen angegeben sind, sind für die Fa. „ALUTECH“ nicht verbindlich.
3.1 Alle Preise der Fa. „ALUTECH“ verstehen sich in Euro, zzgl. gesetzlich vorgeschriebene MwSt. Den angegebenen Nettopreisen soll die gesetzlich vorgeschriebene MwSt. für die bestellte Ware am Tag der Ausstellung der Faktura, die als Beleg für die Steuerzahlung gilt, zugerechnet werden.
3.2. Im Fall der Erhöhung der Kosten für die Produktion der Ware im Vergleich zu den Kosten am Tag der Auftragsbestätigung (z.B. wegen der Rohstoffverteuerung oder Erhöhung der anderen Kosten) ist die Fa. „ALUTECH“ berechtigt, dementsprechend den Preis des Auftrags zu erhöhen. Die Fa. „ALUTECH“ ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich von der Preissteigerung zu benachrichtigen. Ist der Kunde mit neuen Bedingungen nicht einverstanden, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3. Die Faktura-Rechnungen der Fa. „ALUTECH“ werden vom Kunden in vollem Umfang vor dem Versand der Ware bezahlt, wenn die Vertragsparteien keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben. Der Kunde bezahlt die Ware und die Leistungen der Fa. „ALUTECH“ durch die Überweisung der in der Faktura ausgestellten Summe auf das Bankkonto der Fa. „ALUTECH“ innerhalb von der festgesetzten Frist. Die Zahlung gilt als erfolgt bei der Buchung der in der Rechnung ausgestellten Summe auf das Konto der Fa. „ALUTECH“. Alle Bankspesen aus den Faktura-Rechnungen der Fa. „ALUTECH“ gehen zu Lasten des Kunden-
3.4. Der Kunde verzichtet auf das Recht auf die Begleichung seiner Forderungen an die Fa. „ALUTECH“ durch die gegenseitige Aufrechnung der Faktura der Fa. „ALUTECH“, wenn von den Vertragsparteien im voraus schriftlich nichts anderes festgelegt ist.
3.5. Beim Zahlungsverzug ist die Fa. „ALUTECH“ berechtigt, vom Kunden die Zahlung der Verzugszinsen für jeden Verzugstag bis vollständige Bezahlung der Rechnung zu verlangen (weiterhin als „Verzugszinsen“ bezeichnet). Die Zahlung der Verzugszinsen entbindet den Kunden nicht von der Erfüllung seiner Vertragsverpflichtungen. Überschreitet der Zahlungsverzug 90 Tage, ist der Kunde verpflichtet, neben den Verzugszinsen eine Vertragsstrafe in Höhe von 2 % von der nicht bezahlten Summe für jeden Verzugstag bis volle Bezahlung der Schuldsumme zu zahlen, jedoch nicht mehr als 100% vom Preis der nicht bezahlten Ware oder Leistung. Das Recht der Fa. „ALUTECH“ auf die Geltendmachung der Ansprüche für den Ersatz des Schadens ist auch nach der Bezahlung der Verzugszinsen und der Vertragsstrafe durch den Kunden vorbehalten.
4.1. Die Lieferbedingungen – und Fristen gelten als Bestandteil des Angebotes der Fa. „ALUTECH“ und werden persönlich mit jedem Kunden abgestimmt. Wenn die Vertragsparteien beim Vertragsabschluss zum Einverständnis bezüglich der Lieferbedingungen-und Fristen nicht kommen, werden die Lieferbedingungen –und Fristen laut Incoterms 2000 EXW (Bor, Czech Republic) geregelt.
4.2. Werden von der Fa. „ALUTECH“ die verbindlichen Lieferfristen, die im Kaufvertrag laut der Ziffer 2.2. der vorliegenden Geschäftsbedingungen festgesetzt oder schriftlich bestätigt sind, nicht eingehalten, ist der Kunde verpflichtet, schriftlich die größtmögliche Frist für die Lieferung der Ware festzusetzen. Wird die Ware innerhalb von dieser Frist nicht geliefert, ist der Kunde berechtigt, den Kaufvertrag wegen des Lieferverzugs zu kündigen und die überwiesenen Geldmittel für die angegebene Lieferung zurückzubekommen.
4.3. Beim Eintreten der Ereignisse der Höheren Gewalt (die die Erfüllung der Verpflichtungen laut dem Abschnitt 374 des Tschechischen Handelsgesetzbuches verhindern), zum Beispiel. Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben usw. sowie auch anderer Ereignisse, die von den Vertragsparteien nicht verhindert werden können, zum Beispiel, Ausfuhr-oder Einfuhrverbot der Waren, für die die Fa, „ALUTECH“ keine Verantwortung trägt, werden die Vertragsparteien von der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag für die Dauer der Ereignisse der Höheren Gewalt entbunden. Wenn die Ereignisse der Höheren Gewalt über 6 (sechs) Monate dauern oder wenn die Vertragsparteien nicht sicher sind, dass die Ereignisse der Höheren Gewalt innerhalb von 6 (sechs) Monaten aufhören, sind die beiden Vertragsparteien berechtigt, den Kaufvertrag zu kündigen und entsprechende Zahlungen, die laut dem Kaufvertrag überwiesen sind, zurückzubekommen.
4.4. Wied die Lieferung auf Rechnung der Fa. „ALUTECH“ gemacht, ist der Kunde verpflichtet, die gelieferte Ware zu den festgesetzten Fristen ohne jegliche Beschränkungen abzunehmen, das heißt, die Entladung der Ware zu organisieren und die Ware am Bestimmungsort zu entladen.
4.5. Kommt der Kunde mit der Abnahme der Ware in Verzug oder verletzt er seine anderen Verpflichtungen, die mit der Entladung der Ware verbunden sind, muss er der Fa. „ALUTECH“ alle tatsächlichen Kosten aus der Entladung, Lagerung, Rückverladung, Standzeit der Transportmittel sowie auch aus dem zusätzlichen Transport der Ware erstatten, die durch die Verletzung der Verpflichtungen des Kunden verursacht sind.
4.6. Bei der Entladung der Ware wird die Qualität der Ware und die Vollständigkeit der Lieferung vom Kunden geprüft. Die Ware wird dem Kunden auf Grund des Lieferscheines übergegeben. Wird der Lieferschein von beiden Vertragsparteien unterzeichnet, bedeutet das, dass die Ware oder der angegebene Teil der Ware in der im Lieferschein angegebenen Menge geliefert wurde und die Ware keine offenbaren Beschädigungen hat.
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Lieferung beim Empfang sofort auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen.Die Reklamationen wegen der Unvollständigkeit der Lieferung werden innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen nach der Lieferung der Ware geltend gemacht. Die Reklamationen wegen der offenbaren Mängel der Ware werden innerhalb von 30 (dreißig) Arbeitstagen nach der Lieferung geltend gemacht. Die Verpflichtungen, die in der Ziffer 4.6. angegeben sind, bleiben unberührt. Die Reklamationen wegen der Unvollständigkeit der Lieferung oder Mängel der Ware, die nach der festgesetzten Frist geltend gemacht werden, werden nicht anerkannt.
5.2. Bei der Geltendmachung einer Reklamation ist der Kunde verpflichtet, der Fa. „ALUTECH“ die vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen – Bilder, genaue Beschreibung der Mängel, Kopie der Etikette oder die Informationen, die auf einer Etikette angegeben sind (Bezeichnung, Kode, Warenartikel, Nummer der Spezifikation), genaue Menge der fehlenden oder mangelhaften Ware, Lieferdatum.
5.3. Bei Bedarf ist der Kunde verpflichtet, die zu reklamierende Ware zur Prüfung der Fa. „ALUTECH“ bereitzustellen und die Originalverpackung der Ware zwecks der Rücklieferung der Ware der Fa. „ALUTECH“ aufzubewahren. Wenn die Originalverpackung vernichtet ist, soll der Kunde die Verpackung zum Transport der Ware besorgen.
5.4. Die Fa. „ALUTECH“ ist verpflichtet, die Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach dem Empfang zu prüfen. Bei Bedarf ist der Kunde verpflichtet, die zu reklamierende Ware oder die Muster für die Prüfung der Ware an die Fa. „ALUTECH“ zu schicken. Die Fa. „ALUTECH“ ist verpflichtet, die zu reklamierende Ware oder Muster innerhalb von 14 Tagen nach dem Empfang zu prüfen. Die Fa. „ALUTECH“ ist verpflichtet, den Kunden von der Anerkennung oder Nichtanerkennung seiner Reklamation zu benachrichtigen.
5.5. Wird die Reklamation des Kunden als begründet anerkannt, ist die Fa. „ALUTECH“ verpflichtet, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen die entdeckten Mängel zu beheben oder die Ware durch die mangelfreie Ware zu ersetzten. Wenn die Reparatur oder der Ersatz der Ware als unmöglich gilt oder große Kosten voraussetzt, stimmt die Fa. „ALUTECH“ mit dem Kunden die mögliche Preisminderung oder Rückzahlung der Gesamtsumme, die für die mangelhafte oder fehlende Ware gezahlt wurde, ab. Bei der Rückzahlung der gesamten Summe für die mangelhafte Ware übernimmt der Kunde alle Kosten für die Verwertung der Ware.
5.6. Die Fa. „ALUTECH“ haftet für die verdeckten Mängel, die innerhalb von der Garantiefrist entdeckt werden. Die Garantiefrist beträgt 12 (zwölf) Monate nach der Lieferung Ware. Die Garantie für die Ware gilt nur im Fall der bestimmungsgemäßen Verwendung der Ware, die im Kaufvertrag angegeben wird, oder im Fall der üblichen Verwendung der Ware zu üblichen Zielen, wenn keinen Kaufvertrag abgeschlossen ist. Die Abweichungen, die laut DIN-Forderungen als zulässig gelten, werden als Mängel nicht anerkannt und gelten nicht als Grund für die Mängelrügen. Die Fa. „ALUTECH“ haftet nicht für die Fehler der Ware, die sich aus dem natürlichen Verschleiß der Ware ergeben, sowie auch für die Mängel, die durch die unsachgemäße Verwendung und Lagerung der Ware verursacht sind. Alle Reklamationen werden innerhalb von der Garantiefrist laut den Bestimmungen des Abschnittes 5 der vorliegenden Geschäftsbedingungen geprüft und behandelt.
6.1. Die Fa. „ALUTECH“ haftet nicht für die Fehler der Ware, die sich aus dem natürlichen Verschleiß der Ware ergeben, sowie auch für die Mängel, die durch die unsachgemäße Verwendung, Lagerung und Reparatur der Ware verursacht sind, außer den Fällen, die der Garantie laut der Ziffer 5.6. der vorliegenden Geschäftsbedingungen unterliegen.
6.2. Die Gesamtsumme des Schadenersatzes der Fa. „ALUTECH“ gegenüber dem Kunden für jeden Schaden, darunter auch für den tatsächlichen Schaden und den entgangenen Gewinn, die durch die Kündigung des Kaufvertrages durch die Fa. „ALUTECH“ laut der Ziffer 2.2 (darunter auch durch jedes Zurücktreten von den vorliegenden Geschäftsbedingungen) oder durch die Verletzung jeglicher vertraglichen Verpflichtungen durch die Fa. „ALUTECH“ verursacht sind, beschränkt sich auf den Gesamtwert der Ware, für den der gegebene Schadenersatz gilt. Durch diese Vereinbarung über die Haftungsbeschränkung wird die Höhe des absehbaren und begründeten Schadens festgelegt, die die Fa. „ALUTECH“ beim Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages als wahrscheinliche Folge aus der Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen oder im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrages erwarten kann.
7.1. Alle gelieferten Waren bleiben im Eigentum der Fa. „ALUTECH“ bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen der Fa. „ALUTECH“ und dem Kunden, darunter auch bis zur Bezahlung der möglichen zusätzlichen Transportkosten und/oder Verzugszinsen und/oder Vertragsstrafe. Die Fa. „ALUTECH“ ist berechtigt, die Lieferung der Ware bis zur vollen Bezahlung der Verpflichtungen des Kunden einzustellen. Wenn der Kunde im Namen einer Drittperson oder als Vermittler handelt, übernimmt er die volle Haftung für mögliche Folgen des Eigentumsrechtes der Fa. „ALUTECH“ und muss seinen Vollmachtgeber oder den Endkunden über den Eigentumsvorbehalt der Fa. „ALUTECH“ informieren.
7.2. Die Ware, die im Eigentum der Fa. „ALUTECH“ bleibt, kann nicht verpfändet oder als Sicherstellung den Drittpersonen übergegeben werden. Der Kunde ist verpflichtet, die gegebene Ware bestimmungsgemäß zu verwenden und alle Maßnahmen zur Verhinderung der möglichen Beschädigung der Ware, die vor der vollständigen Bezahlung als Eigentum der Fa. „ALUTECH“ gilt, zu treffen.
7.3. Wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus der Ziffer 7 verletzt oder die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach der Benachrichtigung von der Vertragsverletzung nicht leisten kann, ist die Fa. „ALUTECH“ berechtigt, jeglichen Kaufvertrag zu kündigen und ungehindert die Ware beim Kunden abzuholen. Unbeschadet der Rücklieferung der Ware und Bezahlung der Vertragsstrafe durch den Kunden ist die Fa. „ALUTECH“ berechtigt, die Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
8.1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen werden durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf und durch die Prinzipien der internationalen Handelsverträge (UNIDROIT-Prinzipien) geregelt. Wenn die Verwendung dieser Prinzipien als unmöglich gilt, finden die Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, insbesondere das Gesetz 513/1991 Coll. des Handelsgesetzbuches die Verwendung.
8.2. Alle Streitigkeiten und Auseinandersetzungen aus den vertraglichen Geschäftsbeziehungen und/oder Erfüllung der vorliegenden Geschäftsbedingungen und/oder aus der Abwicklung der Kaufverträge laut der Ziffer 2.2. sowie auch alle Streitigkeiten aus der Abwicklung oder Kündigung der Verträge werden von den Vertragsparteien im Verhandlungsweg innerhalb von 20 Tagen beigelegt. Kommen die Vertragsparteien nicht zum Einverständnis, werden die Streitigkeiten laut der Gerichtsordnung des Schiedsgerichtes bei der Handelskammer Stockholms beigelegt. Das Gerichtsverfahren des Schiedsgerichtes wird in Prag, Tschechische Republik, durchgeführt. Die offizielle Gerichtssprache ist Englisch. Beginnen die Vertragsparteien eine neue Gerichtsverhandlung, soll diese alle vorhandenen Gerichtsverhandlungen zwischen den Vertragsparteien vereinigen.
8.3. Laut der Ziffer 8.2. ist die Fa. „ALUTECH“ berechtigt, vor jedem Gerichtsverfahren nach ihrem Ermessen eine Klage gegen den Kunden bei dem zuständigen staatlichen Gericht im Land, in dem die Firma des Kunden registriert ist, anhängig zu machen.
8.4. Beim Beginn des Gerichtsverfahrens laut der Ziffer 8.2. ist die Fa. „ALUTECH“ nicht berechtigt, sich auf die Streitigkeiten wegen einer bestimmten Lieferung sowie auch auf die Streitigkeiten wegen der möglichen Gegenklagen laut den Bestimmungen der Ziffer 8.3. zu beziehen. Beim Beginn des Gerichtsverfahrens bei einem bestimmten Gericht laut der Ziffer 8.3. verlieren die Vertragsparteien das Recht auf das Schiedsgerichtsverfahren. In diesem Fall werden alle Streitigkeiten wegen einer bestimmten Lieferung und/oder wegen der möglichen Gegenklagen nur bei diesem Gericht behandelt.
8.5. Durch die Ziffer 8 ist es den Vertragsparteien verboten, den Gerichtsbeschluss bei höheren staatlichen Gerichten anzufechten.
Bor, Juli 2010 ALUTECH Systems s.r.o.